In den letzten Jahren sind von der EU viele Versuche unternommen worden, die Tierschutzgesetze in den Mitgliedsstaaten auf eine einheitliche Grundlage zum Wohl der Tiere zu bringen. Insbesondere in den südlichen Ländern geht dies langsam voran, selbst wenn ein inhaltlich schlüssiges und im Sinne der Tiere positives Gesetz gilt, hapert es mit der Umsetzung im alltäglichen Leben.
Wir möchten daher über die wesentlichen Aspekte der Tierschutzgesetze in Griechenland und Deutschland informieren, um deutlich zu machen, auf welchem rechtlichen Boden sich unsere Arbeit bewegt und wie weit wir von den erklärten Zielsetzungen noch entfernt sind.
Aufgrund der großen Entfernung reisen unsere Hunde fast ausschließlich im Flugzeug als Tier in der Kabine oder im klimatisierten Frachtraum an. Im mitzuführenden EU-Pass sind die Merkmale des Tiers zur Identifikation eingetragen sowie die Nummer des Mikrochips an der linken Halsseite.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise muss ein Tierarzt die Reisetauglichkeit des Tieres bestätigen, die zur Einreise
nach Deutschland erforderliche Tollwutimpfung darf nicht älter als 12 Monate und jünger als 21 Tage sein. Zweifache Impfung gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Parainfluenza und
Leptospirose ist gerade bei Welpen und jungen Hunden sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Dazu erhalten die Hunde nochmals eine Entwurmung und ein Spot on vor Flug.
Tollwutimpfungspflicht für Welpen für die Einreise nach Deutschland
Seit dem 31. Dezember 2014 dürfen Welpen nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Deutschland eingeführt werden. Da eine Impfung gegen Tollwut erst ab der 12. Lebenswoche möglich
ist und der Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung wirksam wird, können Welpen somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.
Rechtsanwältin Nicole Kohlstedt
EU Petition zur Lage in Griechenland - Verbringung von Hunden ins Ausland - TRACES