Kleinbetragsspenden bis 300 €
Von der strengen Anforderung an die formelle Zuwendungsbestätigung gibt es erfreulicherweise in folgenden vier Fällen eine Vereinfachungsregelung:
Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen;
Spenden bis 300 € an gemeinnützige Organisationen;
Spenden bis 300 € an eine staatliche Behörde;
Spenden bis 300 € an eine politische Partei.
Als Spendennachweis genügt hier dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.
Für Spenden über Online-Zahlungsservices gilt: Statt Name und Kontonummer genügt auch ein Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers. Betrag, Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung müssen aber ebenfalls aus der Buchungsbestätigung ersichtlich sein. So erkennt das Finanzamt den vereinfachten Spendennachweis nun auch für Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal an. Als Buchungsbestätigung genügen ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein
Bei Kleinspenden bis 300 € ist Bedingung für die Vereinfachungsregelung, dass neben dem Bareinzahlungsbeleg bzw. der Buchungsbestätigung zusätzlich auf einem Beleg der Empfängerorganisation
Angaben über den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerfreistellung der Organisation gemacht werden und angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Diese Angaben können als Beleg für das Finanzamt z.B. auf der Durchschrift des Überweisungsträgers oder auf einem dem Überweisungsträger anhängenden Abschnitt stehen.
BEISPIEL FÜR EINE ÜBERWEISUNG
MAX MUSTERMANN
MUSTERSTRASSE 10, 89666 MUSTERSTADT
(Verwendungszweck)
SPENDE FÜR ODER MITGLIEDSCHAFT
Griechische Fellnasen e.V.